CDU-Ratsfraktion Bonn

Bürgerentscheid zum Wasserlandbad gestartet

Der Rat der Stadt Bonn hat in seiner Sitzung am 3. Mai 2018 das Bürgerbegehren „Soll der Neubau eines Schwimmbades in Bonn-Dottendorf gestoppt werden?“ für zulässig erklärt. Da der Stadtrat sich aber dem Bürgerbegehren nicht anschloss, kommt es nun zum Bürgerentscheid. Dieser wird als reine Briefabstimmung durchgeführt. Letzter Abstimmungstag der Briefabstimmung ist Freitag, 3. August 2018. Die Bürgerinnen und Bürger haben zuvor rund einen Monat Zeit, per Brief mit „Ja“ oder „Nein“ zu stimmen. Die Abstimmungsunterlagen werden nun verschickt.
 
Fragen und Antworten zum Bürgerentscheid allgemein
Wann ist der Bürgerentscheid erfolgreich?
 
Der Bürgerentscheid ist erfolgreich, wenn die gestellte Frage von der Mehrheit der gültigen Stimmen mit „Ja“ beantwortet worden ist und diese Mehrheit mindestens rund 25.000 Ja-Stimmen beträgt (mindestens 10 Prozent der insgesamt Abstimmungsberechtigten).
 
Was passiert, wenn der Bürgerentscheid erfolgreich ist?
 
Dann ersetzt der Bürgerentscheid den Ratsbeschluss vom 14. Dezember 2017 und das neue Bad kann nicht gebaut werden.
 
Darüber hinaus müsste bei erfolgreichem Bürgerentscheid die Stadt den Stadtwerken (SWB) alle bisherigen und alle bis zur Feststellung des Ergebnisses des Bürgerentscheides noch anfallenden Aufwendungen erstatten. Bis zum Ratsbeschluss vom 14. Dezember 2017 sind Kosten von rd. 2,5 Millionen Euro u.a. für Architekten-, Planungs- und Beraterleistungen entstanden. Die danach angefallenen und noch anfallenden Kosten werden aufgrund bestehender vertraglicher Verpflichtungen sowie für die Nichterfüllung/ Abwicklung dieser Verträge auf etwa 4,2 Millionen Euro geschätzt. Hinzu kämen mögliche Kosten für alternative Maßnahmen wie zum Beispiel die Sanierung des Kurfürsten- und des Frankenbades.
 
Was passiert, wenn der Bürgerentscheid nicht erfolgreich ist?
 
Dann bleibt es bei den Beschlüssen des Rates der Stadt Bonn vom 22. September 2016 und 14. Dezember 2017. Der Rat hatte im September 2016 den Bau des Wasserlandbades beschlossen und im Dezember 2017 der Konzeption zum Bau und Betrieb des neuen Wasserlandbades zugestimmt. Das neue Bad könnte voraussichtlich Anfang 2021 eröffnet werden. Die Beschlüsse zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft  mit der Sanierung des Hardtbergbades und der Beueler Bütt sowie der Aufgabe des Frankenbades nach Eröffnung des neuen Schwimmbades werden dann uneingeschränkt umgesetzt.

Welche Kosten fallen durch den Bürgerentscheid an?
 
Die Durchführung des Bürgerentscheids kostet rund 300.000 Euro. Hinzu kommen Personal- und Sachkosten, die seit Beginn des Jahres und bis zum Ende Bürgerentscheids anfallen werden.
 
Wie kann ich mich über das Thema Wasserlandbad an sich informieren?
 
Zur Information der Bevölkerung wird ein Abstimmungsheft (Link) erstellt, das eine kurze sachliche Begründung der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens und der im Rat vertretenen Fraktionen sowie eine Stimmempfehlung des Oberbürgermeisters enthalten wird. Sie liegt an den Informationsstellen in den Rathäusern sowie im Stadthaus – im Abstimmungsbüro, im Dienstleistungszentrum und im Presseamt – gedruckt aus.
 
Zudem kann das Heft telefonisch im Abstimmungsbüro angefordert werden und wird dann auf Wunsch versandt: 0228 – 77 23 09 oder 0228 – 77 23 44.

Fragen und Antworten zur Abstimmung
Wie lautet die Frage des Bürgerentscheids?
 
Die Fragestellung des Bürgerentscheids ist gleichlautend mit der des Bürgerbegehrens: „Soll der Neubau eines Schwimmbades in Bonn-Dottendorf gestoppt werden?“
 
Wer kann an der Abstimmung zum Bürgerentscheid teilnehmen?
 
Abstimmungsberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren mit Erstwohnsitz in Bonn, die auch zur Kommunalwahl zugelassen sind. Das sind rund 250.000 Personen. Die genaue Zahl steht fest, wenn am 18. Juli 2018 das Abstimmungsverzeichnis abgeschlossen wird. In diesem Verzeichnis sind alle Personen enthalten, die zur Kommunalwahl in Bonn wahlberechtigt sind. Es gibt einen Fortschreibungsdienst  – zu Zuzügen, Wegzügen, Sterbefälle etc. – wie bei der Kommunalwahl.
 
Wie wird beim Bürgerentscheid abgestimmt?
 
Abgestimmt wird per Brief.
 
Wann wird abgestimmt?
 
Von Anfang Juli bis 13. Juli 2018 werden die Unterlagen verschickt, mit denen per Brief abgestimmt werden kann. Die Frist zur Abstimmung beim Bürgerentscheid endet am Freitag, 3. August 2018, um 24 Uhr.
 
Wann steht das Ergebnis fest?
 
Die Stimmzettel werden am Samstag, 4. August 2018, öffentlich im Stadthaus ausgezählt und das Ergebnis wird im Ratssaal bekanntgegeben. Wie bei einer Kommunalwahl gibt es 33 Abstimmungsbezirke. Die Ergebnisse aus den einzelnen Stimmbezirken können am Samstag, 4. August 2018, auf www.bonn.de abgerufen werden. Die Daten lassen sich auch auf mobilen Endgeräten anzeigen.
 
Welche Unterlagen erhalten die abstimmungsberechtigen Bürgerinnen und Bürger?
 
Folgende Unterlagen werden verschickt:
 
Abstimmungsschein, vergleichbar mit einem Wahlschein, mit dem der Berechtigte erklärt, dass er selbstständig die Abstimmung vorgenommen hat (bei behinderten Personen ist wie bei einer Wahl die Unterstützung durch eine Hilfsperson zulässig).
Stimmzettel für die Abstimmung (mit Ja-/Nein-Entscheidung).
Einen grünen Umschlag, in dem der Stimmzettel verpackt wird.
Einen gelben Umschlag für den Rückversand.
Der Versand ist entgeltfrei innerhalb der Bundesrepublik, die Kosten übernimmt die Stadt Bonn!
Dürfen Unterlagen gefaltet werden?
 
Der Umschlag, der den Stimmzettel enthält, darf gefaltet werden und verliert seine Gültigkeit durch das Falten nicht.
 
Warum muss das Geburtsdatum eingetragen werden?
 
Aus datenschutzrechtlichen Gründen darf die Stadt das Geburtsdatum nicht mehr von Amtswegen eindrucken. Ein fehlendes Geburtsdatum führt aber nicht zur Ungültigkeit.
 
Was mache ich, wenn ich die Abstimmungsbenachrichtigung nicht erhalten habe?
 
Die Stadt richtet ab Montag, 2. Juli 2018, ein Abstimmungsbüro im Stadthaus, Berliner Platz 2, ein. Hier können auch nicht eingegangene Abstimmungsunterlagen nachgefordert werden.
 
Wer bis Freitag, 13. Juli 2018, keine Unterlagen im Briefkasten hat, melde sich bitte im Abstimmungsbüro im Stadthaus, Berliner Platz 2, 53111 Bonn, im Foyer, unmittelbar hinter der Information oder telefonisch unter 0228 – 77 23 09 bzw. 0228 – 77 23 44.
 
Bereits verschickte Abstimmungsunterlagen, die beim Empfänger verlorengegangen sind, dürfen nicht ersetzt werden!
 
Wie viele Helferinnen und Helfer werden zur Auszählung benötigt?
 
Mehr als 340 städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie ehrenamtliche Helferinnen und Helfer sind beim Bürgerentscheid zum Kurfürstenbad 2017 am Tag der Auszählung im Einsatz gewesen. Ähnlich viele Personen werden beim Bürgerentscheid zum Wasserlandbad 2018 benötigt.
 
Wo können sich Interessenten, die am Auszählungstag helfen wollen, melden?
 
Bürgerdienste der Stadt Bonn, Wahlamt, Berliner Platz 2, 53103 Bonn, Telefon 0228 – 77 35 01, Telefax 0228 – 77 22 92
 
Quelle: Presseamt der Stadt Bonn