CDU-Ratsfraktion Bonn

Ratsbeschluss: Schadenersatzklage gegen Frau Dieckmann und andere Beschuldigte

Zum Beschluss des Stadtrates in seiner Sondersitzung am 28. Juni 2018, gegen Frau Dieckmann u.a. umgehend eine Schadensersatzklage einzureichen, erklärt die Koalition von CDU, GRÜNEN und FDP:
 
Die Fraktionen der Ratskoalition haben in der Sonderratssitzung der Einreichung  einer Schadenersatzklage gegen Frau Dieckmann, Herrn Hübner, Herrn Naujoks und 2 weitere (ehemalige) Angestellte der Stadt Bonn zugestimmt.
 
In dem Urteil zum Schadensersatzprozess gegen Man Ki Kim konnte das Gericht nicht ausschließen, dass ein Teil der Verantwortung  für das WCCB Desaster bei den Verantwortlichen der Verwaltung selbst liegt.
 
Wir sind daher mit der Koalition und weiteren Fraktionen den richtigen Weg gegangen, indem wir eine bis dahin völlig unbeteiligte Kanzlei um eine Expertise gebeten haben, um die Frage zu klären, ob es und wenn ja welche Ansatzpunkte es gibt, um eine Schadensersatzklage gegen die damaligen Verantwortlichen einzureichen. Das Ergebnis dieser Expertise ist, dass die Kanzlei  bei 5 Verantwortlichen entsprechende Ansatzpunkte dargestellt hat.
 
Aus unserer Sicht ist es daher für den Stadtrat geboten, diese Klagen ohne Ansehen der Person einzureichen, schließlich geht es hier nicht um persönliche Abwägungen, vielmehr hat der Rat die Interessen der Stadt und damit die der Bürgerinnen und Bürger zu vertreten
 
Für die Ablehnung der SPD zur Einreichung der Klage und ihre Begründung, wonach der Versuch, die mögliche Verantwortung der damaligen städtischen Handlungsträger für das WCCB-Desaster  durch ein Verwaltungsgericht aufzuklären, ´das Stadtklima vergifte`, haben wir keinerlei Verständnis.“