CDU-Ratsfraktion Bonn

Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen:

Rechtssicherheit auch für Bonner Anlieger und Entlastung der Stadtverwaltung

„Viele Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer auch in Bonn haben durch die jetzt von der nordrhein-westfälischen Landesregierung auf den Weg gebrachte Gesetzesänderung zur endgültigen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ab Januar 2024 endlich Rechtssicherheit“, erklärt der Bonner CDU-Ratsfraktionsvorsitzende Guido Déus MdL. „Dies ist nicht nur eine große finanzielle Erleichterung für betroffene Bürgerinnen und Bürger, sondern auch ein Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung.“ Denn die Kommunen müssen kein Straßen- und Wegekonzept mehr erstellen, verpflichtend vorgeschaltete Anliegerversammlungen entfallen und so genannte Null-Bescheide sind ebenfalls nicht mehr nötig. Das städtische Personal wird deutlich entlastet.

„Diese Verwaltungs- und Verfahrensvereinfachung trägt entscheidend dazu bei, die erforderlichen Maßnahmen für die Verkehrsinfrastruktur leichtgängiger und zügiger auf den Weg zu bringen und umzusetzen“, erläutert Bert Moll, planungspolitischer Sprecher der CDU-Stadtratsfraktion. „Gerade die für die Bürgerinnen und Bürger in der unmittelbaren Betroffenheit so wichtige Ortsteilplanung bekäme dadurch eine neue Dynamik“, so Moll weiter.

Den bislang durch die Anlieger zu entrichtenden Anteil für den Straßenausbau erhält die Stadt Bonn vom Land Nordrhein-Westfalen. Die in dem Gesetzesentwurf als Beitragserhebungsverbot bezeichnete Abschaffung gilt für Straßenausbaumaßnahmen, die nach dem 1. Januar 2024 beschlossen werden oder die anstelle eines gesonderten Beschlusses frühestens im Kommunalhaushalt 2024 stehen. Der Entwurf muss noch vom Landtag besiegelt werden, was angesichts der Mehrheitsverhältnisse als gesetzt gilt.

 

Finanzielle Erleichterung für die Bürger und reduzierter Verwaltungsaufwand

„Es können sowohl betroffene Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer als auch die für die komplizierte Berechnung und Verteilung der Anliegeranteile zuständigen Ämter der Stadt Bonn aufatmen“, so Déus weiter. „Seit 1969 hätten viele SPD geführte Landesregierungen das Kommunalabgabengesetz reformieren und die Bürgerinnen und Bürger entlasten können, haben sie aber nicht. Auch zu Beginn des Jahres 2017 sah die SPD noch keinen Änderungsbedarf bei den Straßenausbaubeiträgen. Jetzt endlich nach 54 Jahren besteht Rechtssicherheit, dass künftig keine Straßenausbaubeiträge mehr erhoben werden dürfen. Damit lösen CDU und Grüne im Landtag ein Wahlversprechen ein.“

Für Straßenausbaumaßnahmen, die ab dem 1. Januar 2018 beschlossen wurden oder anstelle eines gesonderten Beschlusses erstmals in den Kommunalhaushalten 2018 standen, müssen die Grundstückseigentümer bereits jetzt keine Anliegerbeiträge mehr entrichten. Denn mit einem landeseigenen Förderprogramm – eingeführt von der zuvor von CDU/FDP geführten Landesregierung – wurden alle beitragspflichtigen Grundstückseigentümer zur 100 Prozent entlastet. Doch nun endet auch die Sorge um die Auskömmlichkeit des jährlich mit 65 Mio. Euro gefüllten Fördertopfes und die Gesetzeslage wird neu geregelt.

Das künftige Beitragserhebungsverbot im Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) gilt für die dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze. Erschließungsbeiträge nach dem Bundesbaugesetzbuch (sogenannte Ersterschließungsfälle) gelten unverändert. Für bis zum 1. Januar 2024 bestehende, rechtsgültige Bescheide findet das Erhebungsverbot ebenfalls keine Anwendung. 

Der Bonner CDU-Fraktionsvorsitzende Déus ist als Landtagsabgeordneter Vorsitzender des Ausschusses für Heimat und Kommunales im Landesparlament. In der vorherigen Legislaturperiode war er kommunalpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion und hat in diesen Funktionen an der Einführung des Förderprogramms und der jetzt vorliegenden Gesetzesänderung mitgewirkt.

Guido Déus: „Hier haben wir wieder einen der Fälle, wo die Verbindung vom landes- und kommunalpolitischen Engagement Früchte trägt. Die Problemlagen vor Ort kennen, im Landesparlament zur Sprache bringen und einer kommunalfreundlichen Lösung zuzuführen, erfüllt mit Freude und Dankbarkeit, diese Möglichkeit zu haben.“