CDU-Ratsfraktion Bonn

CDU fordert Umsetzung des Baulandmobilisierungsgesetzes

Der Druck, auf dem Wohnungsmarkt und die Notwendigkeit mehr Raum für Dienstleistung und Gewerbe zu schaffen, wird in den Ballungsgebieten und somit auch in Bonn immer größer. Es ist daher dringend erforderlich, dass sich Politik und Verwaltung in Bonn mit den neuen gesetzlichen Möglichkeiten befassen, die das Baulandmobilisierungsgesetz vom 14. Juni 2021 bereithalten. Mit dem Baulandmobilisierungsgesetz v. 14.6.2021 ist unter anderem durch § 176a BauGB ein Instrument in das Baugesetzbuch eingeführt werden, das die Entwicklung und bauliche Nutzbarmachung ungenutzter Grundstücke und die Schließung von Baulücken auch bei unzusammenhängend im Gemeindegebiet verteilt liegenden Grundstücken erleichtern soll. 
Die CDU-Ratsfraktion ist der Auffassung, dass angesichts der Flächenknappheit einerseits und der Notwendigkeit andererseits weiteren Raum für Wohnen, Dienstleistung und Gewerbe zu erschließen, eine Entwicklung der Innenräume maßvoll geplant und dafür rechtssichere Standards auf der Grundlage eines städtebaulichen Konzeptes zur Innenentwicklung gesetzt werden müssen. Die Verwaltung soll daher mit einem Antrag der CDU beauftragt werden, ein städtebauliches Entwicklungskonzept zur Stärkung einer maßvollen und qualitativ hochwertigen Innenentwicklung gemäß § 176a BauGB zu erarbeiten und darin Qualitätsstandards für den Begriff der „doppelten oder mehrfachen Innenentwicklung“ zu definieren, fordert der planungspolitische Sprecher Bert Justus Moll.

In Verwaltungsvorlagen wird zunehmend stereotyp der Begriff „Mehrfache Innenentwicklung“ bei der Bewertung von Projekten hinsichtlich ihrer städtebaulichen Qualifizierung genannt, obwohl dieser Begriff bisher auch in der Fachöffentlichkeit noch keine hinreichende Definition erlangt hat. Der Begriff suggeriert, die Inanspruchnahme von Fläche ausgleichen zu können, indem die hinzutretende Bebauung in ihren umweltbelastenden Auswirkungen durch eine Reduzierung zusätzlichen (Auto)verkehr, durch eine intensive Begrünung von Grundstücken und Gebäuden sowie eine Versorgung mit erneuerbaren Energien nahezu „neutralisiert“ wird. Vorhaben und Projekte erhalten damit gleichsam das Prädikat besonders eingriffsarm und verträglich zu sein, was ihnen per se einen Vorteil in der Abwägung von und verfahrensleitenden Entscheidungen verschafft, obwohl die ansässige Bevölkerung Maßnahmen der Innenentwicklung im Ergebnis vor allem wegen des Maßes und der Art der verdichteten Bebauung oft für unangemessen hält.