CDU-Ratsfraktion Bonn

NRW-Fördertopf für Straßenausbaubeiträge nutzen

CDU-Dringlichkeitsantrag zur Ratssitzung

 Die CDU-Ratsfraktion fordert die Stadtverwaltung auf, unverzüglich den von der NRW-Landesregierung eingerichteten Fördertopf zur 100prozentigen Entlastung der Anlieger von Straßenausbaubeiträgen zu nutzen. Mit einem Dringlichkeitsantrag für die kommende Ratssitzung am Donnerstag, 5. Mai, fordert die CDU-Fraktion daher Oberbürgermeisterin Dörner und ihre Verwaltung auf, so schnell wie möglich geeignete Mittel zur Umsetzung zu ergreifen, damit die betroffenen Bürgerinnen und Bürger von den Landesmitteln profitieren können.
 
„Durch Corona und den Ukraine-Krieg erfahren die Bürgerinnen und Bürger derzeit auch enorme finanzielle Belastungen. Daher sollte jede Möglichkeit genutzt werden, um Entlastungen zu erreichen. Der Fördertopf des Landes ist eine dieser Chancen, die schnell ergriffen werden sollten“, stellt CDU-Ratsfraktionsvorsitzender Guido Déus MdL klar. 
 Da alle NRW-Kommunen auf den Fördertopf zugreifen können, ist Eile geboten. Daher fordert die CDU-Fraktion in ihrem Antrag, dass die Stadt umgehend in den entsprechenden Bürgerbriefen zu Straßenbaumaßnahmen den Hinweis auf die 100prozentige Förderung der Anliegerbeiträge durch das Land aufnimmt. Außerdem soll die Stadt, eine vollständige Liste der Ausbaumaßnahmen ab 2018 vorzulegen, die unter die neue Landesregelung fallen. Die Fertigstellung und Abrechnung dieser Maßnahmen soll mit oberster Priorität erfolgen, damit die betroffenen Bürgerinnen und Bürger noch die Mittel aus dem Landesfördertopf zur 100prozentigen Übernahme der Beiträge erhalten.
 
Infos zur Straßenausbaubeiträgen:
 
Straßenausbaubeiträge führten in der Vergangenheit zu teilweise enormen finanziellen Belastungen von Haus- und Grundstückseigentümern. Durch den kürzlich von den NRW-Landtagsfraktionen von CDU und FDP beschlossenen Fördertopf zur 100prozentigen Übernahme der Anliegerkosten fallen diese Beiträge rückwirkend für nach dem 1.1.2018 beschlossene Maßnahmen weg. Einzige Voraussetzung für die Übernahme der Beitragskosten durch das Land bleibt das Vorhandensein eines Straßen- und Wegekonzepts zum 1. Januar 2022. Dies ist in Bonn der Fall.
 
Das Kommunalabgabengesetz (KAG), das die Beteiligung der Bürger an Straßenausbaukosten regelt, ist seit 1969 nicht mehr reformiert worden bis die CDU/FDP-Koalition im Land mit einem Landesförderprogramm die zu entrichtenden Straßenausbaubeträge mit Wirkung vom 1.1.2020 und Rückwirkung zum 1.1.2018 halbiert hat. Von den derzeit rund 200 Millionen (bereitgestellt wurden 65 Millionen pro Jahr) Euro im Fördertopf sind derzeit lediglich 11 Millionen Euro abgeflossen. Nach den bisherigen Erfahrungen ist die volle Entlastung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger mit dem Geld aus diesem Topf ohne weiteres und ohne weitere Belastung des Landeshaushalts möglich. Außerdem sollen nun auch die Anliegerinnen und Anlieger, die bei den ab 2018 beschlossenen Baumaßnahmen bereits zur Hälfte entlastet wurden, nun auch vollständig aus dem Fördertopf profitieren. Damit können nun marode Anliegerstraßen ohne die Beteiligung der Anlieger instandgesetzt werden.