CDU-Ratsfraktion Bonn

Gewerbepark Pützchen: Grün-Rot-Rot verschiebt Gewerbeansiedelung in das nächste Jahrzehnt

Medienmitteilung der CDU-Bezirksfraktionen Beuel

Grüne, SPD und Linke haben mit ihrer Ablehnung des CDU-Änderungsantrages entschieden, dass der Gewerbepark Pützchen erst im nächsten Jahrzehnt umgesetzt und damit um weitere Jahre verzögert wird. Die knapp 100  an den Flächen entlang der A59 interessierten Gewerbebetriebe bleiben im Regen stehen“, fasst Marco Rudolph, Fraktionssprecher der Beueler CDU, den gestrigen Beschluss zusammen. 

Denn wie die Verwaltung mitteilt, kann erst nach der Vollendung des B56-Teilstücks Kautexstraße / Bundesgrenzschutzstraße eine Erschließungsstraße in den neuen Gewerbeparks gebaut werden. Dazu muss allerdings die Bundesstadt Bonn das Planfeststellungsverfahren durchlaufen, ein GO von der Bezirksregierung Köln dazu erhalten und Kosten für den Umbau der B56 selbst tragen. „Unsere Alternative, damit die Gewerbetreibenden in den nächsten zwei Jahren bereits Flächen erwerben können, ist: Für die Zeit bis zum B56-Ausbau nutzen wir die bestehende Anschlussstelle Pützchen und errichten eine provisorische Erschließungsstraße über die Siegburger Straße auf das 11 Hektar große Gelände. Diese Erschließungsstraße würde mit dem neugebauten B56 Teilstück dann wieder zurückgebaut werden“, erläutert Marco Rudolph. Diese Möglichkeit ergibt sich durch die viel spätere Realisierung des Maarstraßenanschlusses, die AS Pützchen bleibt in den nächsten Jahren weiter offen. Doch Grüne, SPD und Linke lehnten den Vorschlag mehrheitlich in der namentlichen Abstimmung ab. „Die Koalition verkennt erneut den Handlungsdruck bei Bonns einzig verbliebener Freifläche für Gewerbe und bleibt sich ihrem Koalitionsvertrag treu: Die von NRW Urban für 15 Millionen Euro gekauften Gewerbeflächen bleiben weitere 10 Jahre brach liegen“, klagt Rudolph. Ein Planfeststellungsverfahren für die B56 benötigt einige Jahre Zeit, hinzu kommen die Zeit für eine Ausführungsplanung und die eigentliche Bauzeit. Der Bundesstadt entgehen somit wertvolle Gewerbesteuereinnahmen sowie Einnahmen aus der Vermarktung für die nächsten Jahre. Die Ansicht der Verwaltung, dass in der Vergangenheit noch keine Vermarktung der Grundstücksflächen an Gewerbetreibende aus baurechtlichen Gründen machbar gewesen wären, teil die CDU nicht. Wie zu belegen ist, strebte die Wirtschaftsförderung bereits 2019 bereits eine Vermarktung der Flächen im damaligen B-Plan Verfahren an, da es zu diesem Zeitpunkt bereits einen rechtsgültigen Bebauungsplan für das Areal gab.