Gestaltungssatzung Innenstadt ändern und Verwaltungsposse um Blumenkübel am Bertha-von-Suttner-Platz beenden!
„Der Streit zwischen Stadt und Gastronomen um Blumenkübel auf dem Bertha-von-Suttner-Platz gerät zunehmend zur Provinzposse“, ärgert sich der CDU-Ratsfraktionsvorsitzende Guido Déus MdL. „Lasst den Restaurants doch ihre begrünten Terrasseneinfassungen!“
Vier Restaurants am Bertha-von-Suttner-Platz haben ihre Außengastronomie auf dem Bürgersteig mit Blumen- und Pflanzenkübeln vor allzu aufdringlichen Passanten und der stark befahrenen Straße abschirmen und schützen wollen. Nachdem es zwischenzeitlich nach einer Annäherung zwischen Stadt und Gastronomen aussah, fährt die Verwaltung jetzt scharfe Geschütze auf und droht mit der Beseitigung der Kübel.
„Es gäbe gleich mehrere Lösungsmöglichkeiten – vorausgesetzt, man will“, so Déus und schlägt vor: „Man könnte die für die Forderungen der Stadt zugrunde liegende Gestaltungssatzung ändern, Ausnahmefälle zulassen oder diese Seite des Bertha-von-Suttner-Platzes, die nicht mehr zur Fußgängerzone gehört, einfach aus der Satzung herausnehmen.“
Der so genannte Konsultationskreis, der eigens zur Lösung solcher Konflikte eingerichtet worden ist, glänzt in diesem Fall mit Ideenlosigkeit. Auch die städtische Wirtschaftsförderung scheinen die berechtigten Belange der Restaurantbetreiber nicht zu interessieren. Einer der Gastronomen, so war in der Presse zu lesen, hat sogar schon ganz aufgegeben und sein Lokal geschlossen.
Mit den Kübeln wollen die Wirte ihre Gäste vor Belästigungen durch Bettler und Drogenabhängige, die auf dem benachbarten Marthashof an einem Automaten ihre Spritzen ziehen können, bewahren. Außerdem schirmt einer der Gastronomen seine Außenlokalität vor der vorgelagerten öffentlichen Toilette auf dem Gehweg ab. Im Verlauf des Streits zwischen Stadt und Restaurants hatten die Gastwirte bereits umfangreiche Zugeständnisse gemacht, Kübel abgebaut und kleinere Sonnenschirme geordert, um den städtischen Anforderungen zu genügen.
„Alles scheint umsonst zu sein, die Stadt will wohl auf Biegen und Brechen ihre Satzung durchsetzen“, stellt Déus fest. „Das ist sture Paragrafenreiterei! Dabei gibt sowohl die Lage außerhalb der Fußgängerzone als auch die Breite des Gehwegs genügend Spielraum für mehr Flexibilität des Verwaltungshandelns.“
Was in der Fußgängerzone durchaus sinnvoll ist, um Wildwuchs von Werbung und eingehauster Außengastronomie zu vermeiden, muss in dem betroffenen Bereich des Bertha-von-Suttner-Platzes nicht mit Macht durchgesetzt werden. Hier gilt es auch, die berechtigten Interessen der Gastwirte und ihrer Gäste zu berücksichtigen.
Die Gestaltungs- und Werbesatzung Bonner Innenstadt aus dem Jahr 2015 reglementiert bauliche und gestalterische Elemente und gilt für Gastronomie, Handel und auch für private Flächen in diesem Areal.